top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Einleitung

 

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fotografin gelten ausschließlich die nachfolgenden beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. 

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Bilder in Online Galerien oder auf sonstigen Datenträgern, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, Negative, Videos etc.)

 

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:

Marie Hornbergs Photography
Marie Hornbergs
Weiherweg 8
85221 Dachau
+49 171 7722888
info@marie-hornbergs.com
www.marie-hornbergs.com

 

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Kunden ist für die Fotografin bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 7 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Fotografin durch den Kunden zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Kunden gegenüber der Fotografin ohne vorhergehendes Angebot der Fotografin stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Fotografin, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Vergütung und Kosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Das Honorar ist ohne Abzug 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Bei Aufträgen wird eine Terminreservierungpauschale in Höhe von 30% der Gesamtsumme berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag und den vereinbarten Betrag per E-Mail und damit wird die Terminreservierungpauschale (Teilleistung des Auftrages) innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Der Kunde erklärt mit der Überweisung der Terminreservierungpauschale die Richtigkeit und Vollständigkeit des Auftrages und bestätigt durch die Überweisung noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird nach dem vereinbarten Fototermin von der Fotografin initiiert. Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. 

Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt.

Wünscht der Kunde während der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird ein Honorar von 350,00 EUR für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, sofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder Infolge höherer Gewalt und Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstigen Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum der Fotografin.

 

5. Ausführung von Vertragspflichten beider Vertragsparteien

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind unter Umständen gesondert zu vergüten. Alle bearbeiteten Fotos werden dem Kunden im JPG-Format zur Verfügung gestellt. Dabei erstellt die Fotografin nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweißfotos.

Bei Fotoreportagen kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Gäste nicht gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen sind der Fotografin und ihrer Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Die Fotografin wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der RAW-Aufnahmen an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter, schriftlicher Vereinbarung.

Der Kunde versichert, dass er bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. 

 

6. Gewährleistung / Haftung

Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich die Fotografin (soweit vom Kunden gewünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Die Fotografin ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die Fotografin keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Die Fotografin wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Farbabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Die Fotografin stellt dem Kunden die ausgewählten, bearbeiteten Bilder online zum Download bereit. Hierbei gelten folgende Abgabefristen:
- Kleine Reportage ab 2 Stunden: innerhalb 10 Wochen
- Ganztagesreportage ab 8 Stunden: innerhalb 10 Wochen
- Shooting: innerhalb 4 Wochen

Gesonderte Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Rücktritt vom Vertrag

Dem Kunden steht vor dem vereinbarten Fototermin zu, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Fotografin eine angemessene Entschädigung für die getroffene Vereinbarung und exklusive Reservierung des Hochzeitstermins sowie bereits getätigte Leistungen verlangen.

Die zu leistende Rücktrittsentschädigung an die Fotografin wird wie folgt gestaffelt:

- Einbehalten der Terminreservierungspauschale, 365-240 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 40% des vereinbarten Paketpreises, 239-180 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 50% des vereinbarten Paketpreises, 179-120 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 60% des vereinbarten Paketpreises, 119-60 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 75% des vereinbarten Paketpreises, 59 - 30 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 90% des vereinbarten Paketpreises, 29-1 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 100% des vereinbarten Paketpreises, ab dem vereinbarten Termin

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Fotografin kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

8. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei der Fotografin. Audio-, Bild –und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei der Fotografin.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- und/oder Vervielfältigungsrecht durch die Fotografin an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht der Fotografin zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von der Fotografin bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt bzw. bedarf der vorherigen Zustimmung von der Fotografin.

 

9. Datenschutz und Verwendung der Fotos zur Eigenwerbung

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an die Fotografin bekanntgegeben werden, ist die Fotografin berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Fotografin zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Die Fotografin verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Hochzeitsblogs, Social Media, Fachmagazine für Fotografie/Hochzeiten etc.). Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsunterzeichnung sein ausdrückliches Einverständnis. 

 

10. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

 

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

Sind beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts u.ä. so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

 

12. Schriftformerfordernis

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

 

13. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls München.

bottom of page