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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fotografin gelten ausschließlich die nachfolgenden beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. 


1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Marie-Theres Hornbergs
Weiherweg 8, 85221 Dachau
+49 171 7722888
info@marie-hornbergs.com
www.marie-hornbergs.com

2. Vertragsschluss

Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Fotografin, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Vergütung und Kosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar ist ohne Abzug 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Bei Aufträgen wird eine Terminreservierungpauschale in Höhe von 30% der Gesamtsumme berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag und den vereinbarten Betrag per E-Mail und damit wird die Terminreservierungpauschale (Teilleistung des Auftrages) innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Der Kunde erklärt mit der Überweisung der Terminreservierungpauschale die Richtigkeit und Vollständigkeit des Auftrages und bestätigt durch die Überweisung noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird nach dem vereinbarten Fototermin von der Fotografin initiiert.

4. Ausführung von Vertragspflichten beider Vertragsparteien

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind unter Umständen gesondert zu vergüten. 

Die Fotografin wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben ausschließlich bei der Fotografin. Alle bearbeiteten Fotos werden dem Kunden im JPG-Format zur Verfügung gestellt. Dabei erstellt die Fotografin nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweißfotos, der Anteil der Schwarzweißfotos beträgt um die 15%. Im Leistungsumfang inkludiert sind Zuschnitte, Farb- sowie Schwarzweißbearbeitung und leichte Retuschen wie z.B. Steckdosen, Pickel oder Augenringe entfernen. Starke Retuschen wie z.B. Verflüssigen von Körpern sind nicht im Leistungsumfang inkludiert.

Bei Fotoreportagen kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste fotografiert werden.

Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials.

5. Gewährleistung / Haftung

Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich die Fotografin (soweit vom Kunden gewünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Die Fotografin stellt dem Kunden die ausgewählten, bearbeiteten Bilder online zum Download bereit. Hierbei gelten folgende Abgabefristen:
- Kleine Reportage ab 2 Stunden: innerhalb 10 Wochen
- Ganztagesreportage ab 8 Stunden: innerhalb 10 Wochen
- Shooting: innerhalb 4 Wochen

Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Rücktritt vom Vertrag

Dem Kunden steht vor dem vereinbarten Fototermin zu, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Fotografin eine angemessene Entschädigung für die getroffene Vereinbarung und exklusive Reservierung des Hochzeitstermins sowie bereits getätigte Leistungen verlangen.

Die zu leistende Rücktrittsentschädigung an die Fotografin wird wie folgt gestaffelt:
- Einbehalten der Terminreservierungspauschale, 365-240 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 40% des vereinbarten Paketpreises, 239-180 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 50% des vereinbarten Paketpreises, 179-120 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 60% des vereinbarten Paketpreises, 119-60 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 75% des vereinbarten Paketpreises, 59 - 30 Tage vor dem vereinbarten Fototermin
- 90% des vereinbarten Paketpreises, 29-1 Tage vor dem vereinbarten Fototermin und ab dem vereinbarten Fototermin

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Fotografin kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei der Fotografin. Bild –und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei der Fotografin. Bei öffentlicher Nutzung der Daten ist ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht der Fotografin zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine gewerbliche Nutzung der Bilder bedarf in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Bilder (z.B. Bildbearbeitung, Verflüssigung) wird ausdrücklich untersagt. Hiervon ausgenommen sind Zuschnitte der Bilder.

8. Datenschutz und Verwendung der Fotos zur Eigenwerbung

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an die Fotografin bekanntgegeben werden, ist die Fotografin berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Die Fotografin verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung verwenden (z.B. für Homepage, Social Media, etc.). Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsunterzeichnung sein ausdrückliches Einverständnis.

9. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

Sind beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts u.ä. so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

11. Schriftformerfordernis

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

12. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.


Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls München.

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